Rechtsgebiete

Wir schützen, beraten und vertreten Sie bei Ihren Rechtsanliegen.
Durch langjährige berufliche Erfahrung sowie regelmäßige Weiterbildungen steht Ihnen das Team der Kanzlei Lontzek & Tigges kompetent und professionell zur Seite. Wir übernehmen die umfassende Beratung und die zielgerichtete Vertretung der Interessen von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei in Schmallenberg liegt im Zivilrecht. Weiter (führend) übernehmen wir Ihre Verteidigung in Straf- und Ordnungswidirigkeiten-Angelegenheiten Strafsachen und Bußgeldsachen.
Unser Anwaltsteam berät Sie in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht
- Kaufrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Privates Baurecht
- Strafrecht
- Unternehmensrecht und Unternehmensnachfolge
- Vereins- und Verbandsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Werkvertragsrecht
Weitere Informationen zu Rechtsgebieten
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht umfasst sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In diesem Fachbereich liegt eine besondere Kernkompetenz unserer Kanzlei, da Herr Rechtsanwalt Mathias Tigges seit 2017 berechtigt ist, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Voraussetzung für die Erlangung des Fachanwaltstitels sind der Nachweis sowohl besonderer theoretischer Kenntnisse, die die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen, als auch besonderer praktischer Erfahrungen. Zudem muss sich der Fachanwalt jährlich in einem bestimmten Umfang fortbilden.
Dabei vertritt Herr Rechtsanwalt Mathias Tigges seit jeher sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Nur so ist gewährleistet, beide Perspektiven zu kennen und bewerten zu können.
Aufgrund der mehr als 10-jährigen praktischen Erfahrung, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzrechts verfügt er über ein besonderes Gespür für die Verhandlungssituation und die Strategien der jeweiligen Gegenseite. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes hat Herr Rechtsanwalt Mathias Tigges dabei nicht nur die juristischen, sondern auch die wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte im Blick.
Wir sind für Sie z. B. in folgenden Situationen tätig:
– Kündigung des Arbeitsverhältnisses
– Prüfung eines Aufhebungsvertrags, Sozialplans oder Interessenausgleichs
– Verhandlung von Abfindungen
– Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
– Prüfung von Arbeitsverträgen
– Geltendmachung und Abwehren von Vergütungsansprüchen
Erbrecht
Jeder kennt aus Berichten anderer oder aus eigener Erfahrung erbrechtliche Streitigkeiten. Die These „Bei Geld hört der Spaß auf“ bewahrheitet sich tagtäglich und führt zu Rechtsstreiten zwischen Miterben oder aber zwischen Erblasser und möglichen Erben.
In kaum einem Rechtsgebiet entstehen durch laienhafte rechtliche Regelungen derart viele Auseinandersetzungen. Die Testierfreiheit führt allzu oft zu Testamenten, die einer Auslegung durch Rechtsanwälte oder schließlich Richter bedürfen. Ein weiterer häufig zu Streitigkeiten führender Komplex des Erbrechts sind Pflichtteil- und Pflichtteilergänzungsansprüche.
Herr Rechtsanwalt und Notar Dominik Tigges gestaltet wöchentlich belastbare Verfügungen von Todes wegen, die einen Erbstreit verhindern können. Dadurch ist er in der Lage, im Falle einer erbrechtlichen Auseinandersetzung Ihre Erfolgsaussichten fundiert zu bewerten und die notwendigen Schritte einzuleiten. Die Tätigkeit als Notar eröffnet für die Mandanten auch den Blickwinkel, wichtige Bereiche der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten zu regeln.
Hinweis: Wenn Sie durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament Erbe sein könnten und nicht sicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, zählt jeder Tag. Im Regelfall gilt die Erbschaft nach sechs Wochen als angenommen, wenn Sie nicht aktiv werden.
Familienrecht
Unter diesem Stichwort werden verschiedenste Bereiche des familiären Zusammenlebens geregelt. Es betrifft die Gründung und die Beendigung der Ehe und das wirtschaftliche Zusammenleben der Ehepartner. Besondere Bedeutung in der anwaltlichen Praxis kommt regelmäßig der Bestimmung und Berechnung verschiedener Unterhaltsansprüche zu, insbesondere dem Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung sowie dem Kindesunterhalt gegenüber Eltern. Schließlich fallen auch die Bereiche der elterlichen Sorge und des Besuchs- und Umgangsrechts unter das Familienrecht.
Im gesamten Rechtsgebiet ist immer eine ausgewogene Beratung und Vertretung erforderlich, die beim Kampf für Ihre Interessen die Auswirkungen für alle Beteiligten, insbesondere die betroffenen Kinder, nicht aus dem Blick verliert.
Herr Rechtsanwalt Dominik Tigges, der auch als Notar mit familienrechtlichen Regelungen betraut ist, wird Sie bei der Durchsetzung Ihrer familienrechtlichen Interessen vertrauensvoll begleiten und mit dem notwendigen Augenmaß ein gutes Ergebnis für Ihre Kinder oder Sie erzielen.
Kaufrecht
Dabei geht es sowohl um die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Kaufvertrag wie die Zahlung des Kaufpreises oder die Übergabe der Kaufsache, aber auch insbesondere die Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen bei Mängeln der Kaufsache. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Kaufverträge für Immobilien, Kraftfahrzeuge oder sonstige Sachen geht.
Mietrecht
Im Mietrecht vertreten wir Sie sowohl im gewerblichen Bereich als auch im privaten Wohnraummietrecht. Unser auf diesem Gebiet erfahrene Rechtsanwalt Mathias Tigges vertritt Sie hierbei vor allem in folgenden Situationen:
– Prüfung von Mietverträgen
– Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
– Mietminderung und Schadensersatzansprüche
– Abmahnung im Mietverhältnis
– Kündigung des Mietverhältnisses
– Vertretung bei Räumungsklagen
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts vertreten Sie beide Rechtsanwälte Tigges gegenüber der Ordnungsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder auch vor Gericht kompetent und umfassend insbesondere in den folgenden Fällen:
– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Abstandsvergehen
– Fahren unter Alkoholeinfluss
– Drohendes Fahrverbot
Privates Baurecht
Das private Baurecht umfasst sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten, wie z. B. dem Bauherren, dem Architekten, dem Bauunternehmer oder Handwerker.
Herr Rechtsanwalt Mathias Tigges hat jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und kennt aufgrund dessen sämtliche Perspektiven der Baubeteiligten.
Gerade im Baurecht ist es besonders wichtig, auch in komplexen und verfahrenen Situationen, den Überblick zu behalten und eine lösungsorientierte Strategie zu entwickeln.
Insbesondere stehen wir Ihnen in folgenden Situationen zur Seite:
– Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
– Geltendmachung und Abwehr von Vergütungsansprüchen
– Rücktritt vom Bauvertrag und Schadensersatz
– Sicherung von Beweisen, z. B. im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens
Strafrecht
Sollte Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden, stehen Ihnen beide Rechtsanwälte Tigges als Strafverteidiger zur Verfügung. Diese sind beide seit vielen Jahren mit den Grundsätzen und dem Ablauf eines Strafverfahrens vertraut und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Vorgehensweise, damit der bestmögliche Ausgang des Verfahrens erreicht wird.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst neben den gesondert dargestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten und Ansprüchen aus Kfz-Kaufverträgen vor allem die Geltendmachung von Ansprüchen aus Unfallereignissen.
Herr Rechtsanwalt Mathias Tigges ist seit Beginn seines Anwaltsdaseins vor allem auch im Bereich des Verkehrsrechts tätig.
Bei Verkehrsunfallangelegenheiten ist es wichtig, dass von Anfang an ein versierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragt wird. Gerade die ersten Schritte nach Unfallereignissen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.
Dabei wissen viele Mandanten nicht, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entsprechend der Betriebsgefahr verpflichtet ist, auch die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Gerade in diesen Fällen sollte also von Anfang an ein Rechtsanwalt beauftragt werden, damit auch sämtliche Ansprüche wirksam und schnell durchgesetzt werden können.